Einen Zweitwohnsitz steuermindernd geltend machen
Bis 2009 erkannte das Finanzamt nur dann eine Zweitwohnung als steuermindernd an, wenn sie aus rein beruflichen Motiven angemietet war. Wurde ein Zweitwohnsitz für private Zwecke gegründet, wurde eine steuermindernde Absetzung der Kosten durch das Finanzamt abgelehnt. Mit zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs von 2009 änderte sich die Rechtslage. Auf Finanzfrage.net erhalten Sie weitere Informationen zur [...]
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17. Nov, 2011 