Einen Zweitwohnsitz steuermindernd geltend machen
Bis 2009 erkannte das Finanzamt nur dann eine Zweitwohnung als steuermindernd an, wenn sie aus rein beruflichen Motiven angemietet war. Wurde ein Zweitwohnsitz für private Zwecke gegründet, wurde eine steuermindernde Absetzung der Kosten durch das Finanzamt abgelehnt. Mit zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs von 2009 änderte sich die Rechtslage. Auf Finanzfrage.net erhalten Sie weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage.
Zweitwohnsitz aus privaten Gründen
Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ergeben sich neue Möglichkeiten Zweitwohnsitz & Steuern zu nutzen. Doppelte Haushaltsführung und damit eine steuermindernde Wirkung durch Werbungskostenabzug ergeben sich auch, wenn ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen seinen Wohnort wechselt und die Wohnung am Arbeitsort wie bisher beibehält. Das wurde bisher von den Finanzämtern als Grund für Doppelte Haushaltsführung abgelehnt. Der Fall bezog sich auf einen Steuerzahler, der mit seiner Frau in München leben wollte, aber den Arbeitsplatz weiter in Bonn hatte. Der Bundesfinanzhof erklärte den Wohnsitz in Bonn zum Zweitwohnsitz und veränderte damit die bisherige Rechtslage. Ein weiterer Fall der dem Bundesfinanzhof vorlag, handelte von einem Ehepaar, das zunächst am Arbeitsort der Frau wohnte, nach der Geburt eines Kindes zum Arbeitsort des Mannes zog. Sie kehrten dann an den Arbeitsort der Frau zurück. Das Finanzamt sah keinen beruflichen Grund vorliegen und verneinte einen Werbungskostenabzug. Der Bundesfinanzhof sah den jedoch gegeben. Weitere Antworten zu dem Themenkomplex gibt es auf Finanzfrage.net nachzulesen. Zweitwohnsitz & Steuern führen jetzt zur Steuerminderungen. Auf Finanzfrage.net erfährt man näheres zu Gründen, die beim Finanzamt angegeben werden können, wenn der Zweitwohnsitz steuermindernd geltend gemacht werden soll.
Der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen
Ist die Nebenwohnung zur Hauptwohnung beruflich veranlasst, kann ihr Unterhalt als Doppelte Haushaltsführung bei der Lohnsteuer und Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die Lebensführung des Steuerzahlers findet nicht in der Zweitwohnung statt, sondern in der Hauptwohnung, die nicht am Arbeitsort liegt. Leben Studenten oder Auszubildende bei ihren Eltern und ziehen aus. Die Begründung eines neuen Wohnsitzes gilt nicht als Doppelte Haushaltsführung. Näheres zu dem Thema auf Finanzfrage.net. Durch Zweitwohnsitz & Steuern können im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung Kosten wie Umzugskosten, Fahrkosten, Familienheimfahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Mietkosten für eine Wohnung bis zu 60 Quadratmetern geltend gemacht werden. Durch die neue Rechtsprechung haben sich die Möglichkeiten verbessert, einen Zweitwohnsitz steuermindernd geltend zu machen. Der Werbungskostenabzug im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung ist einfacher zu erlangen.
Bildquelle: Emma Arnold – Fotolia

17. Nov, 2011 
Bisher keine Kommentare...sei der Erste!